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Kosten

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich grundsätzlich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer individuell mit dem Anwalt geschlossenen Vergütungsvereinbarung.

Die Kanzlei legt besonderen Wert auf eine transparente, faire und angemessene Abrechnung der Vergütung. Daher wird mit jedem Mandanten vor Mandatsbeginn individuell das Honorar für die jeweilige anwaltliche Tätigkeit vereinbart, üblicherweise entweder eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung.

Ein erstes Beratungsgespräch kostet - ebenfalls je nach Zeit und Umfang der Beratung - zwischen 50,00 EUR - 190,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen USt. Eine erste telefonische Einschätzung Ihres Anliegens ist kostenlos.

Oft lassen sich Zeitaufwand und Umfang der Tätigkeit im Vorfeld nur schwer einschätzen (z. B. die Dauer eines Gerichtsverfahrens). Die Vereinbarung einer zeitabhängigen Vergütung ermöglicht insoweit eine hohe Flexibilität. Zudem wissen Mandant und Anwalt jederzeit, woran sie sind. Anwaltliche Dienstleistung ausschließlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit abzurechnen, betrachten wir als überholtes Modell. Entscheidend für die Vergütung sollten in erster Linie Aufwand, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sein. Der Mandant hat selbstverständlich auch die Möglichkeit, betragsmäßige Grenzen festzulegen, die zunächst nicht überschritten werden sollen.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren aufgrund gesetzlicher Vorgaben allerdings nicht durch Vergütungsvereinbarungen unterschritten werden.